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LAG Sachsen, 26.11.2001 - 4 Ta 148/01 DD |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beiordnung eines weiteren Anwalts für einen anwaltlichen Insolvenzverwalter
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 19.04.2001 - 10 Ca 1133/01
- LAG Sachsen, 26.11.2001 - 4 Ta 148/01 DD
- LAG Sachsen, 28.11.2001 - 4 Ta 148/01
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 36/05
Beiordnung eines Rechtsanwalts für anwaltlichen Insolvenzverwalter
In seinem PKH-Ablehnungsbeschluss vom 27.04.2004 führt das Arbeitsgericht lediglich aus, die Beiordnung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 2 ZPO sei abzulehnen gewesen, weil der Beklagte selbst Rechtsanwalt sei, so dass an der Beiordnung eines weiteren Rechtsanwaltes kein Bedarf bestehe (ebenso ArbG Dresden v. 19.04.2001 - 10 Ca 1133/01, ZInsO 2002, 391; LAG Sachsen v. 26.11.2001 - 4 Ta 148/01 DD, ZInsO 2002, 391;… zust. Schwab/Weth/Vollstädt, § 11a ArbGG Rn. 95).Zu Unrecht wird aus der Aufgabe des Insolvenzverwalters, die "Masse zu sichern", also einerseits sämtliche Vermögenswerte des Gemeinschuldners beizutreiben, aber auch andererseits die Masse vor ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter zu verteidigen, geschlossen, die Durchführung von notwendigen Rechtsstreitigkeiten - auch und gerade vor den Arbeitsgerichten - gehöre zum Kernaufgabenbereich, den der Insolvenzverwalter höchstpersönlich auszuführen habe (LAG Sachsen v. 26.11.2001 - 4 Ta 148/01 DD, ZInsO 2002, 391; LAG Sachsen v. 06.12.2002 - 4 Ta 326/02-5, InVo 2003, 436).